Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Goslar

Herzlich Wilkommen bei Anwaltskanzlei Anke Riebau

 Hoher Weg 16, 38640 Goslar

 05321 382290

 05321 382291

 anke-riebau@t-online.de

Meine Tätigkeitsschwerpunkte

Seit meiner Selbständigkeit im Juli 1997 arbeite ich fast ausschließlich im Bereich Familienrecht und bin somit hoch spezialisiert. In meinen Beratungen setze ich mich im Interesse der Mandanten und Mandantinnen für den Abschluss von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen ein. Dadurch werden kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren vermieden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Durchsetzung Ihrer Interessen erforderlich sein, so werden Sie in meiner Kanzlei mit höchster Kompetenz und Einsatzbereitschaft vertreten.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind hierbei folgende:

  • Ehescheidung
  • Unterhalt für Kinder, Ehegatten oder Eltern
  • Versorgungsausgleich
  • Abänderungen von Altendscheidungen zum Versorgungsausgleich
  • Vermögensrechtliche Auseinandersetzungen
  • Zugewinnausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Verfahrensbeistandschaften und Pflegschaften

Beruflicher Werdegang


1982 – 1989 

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen mit dem Abschluss des 1. juristischen Staatsexamens 

1989 – 1992

Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle 

Mai 1992 

2. juristisches Staatsexamen 

1989 – 1997 

zugelassen als Rechtsanwältin, angestellt in der Kanzlei Hans-Eckhard Meiß in Goslar 

seit Juni 1997 

Fachanwältin für Familienrecht

seit Juli 1997 
selbstständige Anwältin in Goslar, fast ausschließlich tätig im Familienrecht

Persönliches, Mitgliedschaften und Beratungstätigkeiten



Geboren 1963 und aufgewachsen im Münsterland 


Verheiratet, ein Sohn 

1997 – 2000  


Vorsitzende des Fachausschusses für die Zulassung der Fachanwälte für Familienrecht
im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig 

Ab 2000  

Ehrenamtliche Tätigkeit/Beratung bei Pro Familia in Goslar, 1 x im Monat,
sowie Vorträge zum Thema „Trennung und Scheidung“, ca. 2 x im Jahr 


Mitglied im Zonta Club Goslar und St. Barbara


Mitglied im Deutschen Anwaltverein

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein

Welche Kosten kommen auf Sie zu

Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Vergütung eines Rechtsanwalts ist gesetzlich geregelt. Maßgebend ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage der Vergütung der Tätigkeit vor Gericht und im außergerichtlichen Bereich ist der Gegenstandswert. Dies ist der Wert der Sache oder Forderung, um die gestritten wird. Bei der reinen Beratung sind gesetzliche Gebühren nicht vorgegeben. Hier ist die Vergütung des Anwalts frei zu vereinbaren. Die Kosten einer Beratung hängen davon ab, wie lange die Beratung dauert und dem Wert und der Bedeutung, die der Beratungsgegenstand hat. Ferner vom Umfang und Schwierigkeit der Sache. 


Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt, wenn der Mandant Verbraucher ist, 210,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei einer Beratungstätigkeit über einen längeren Zeitraum und auch eine schriftliche Beratung sind insbesondere Vergütungsvereinbarungen, die in gegenseitiger Absprache schriftlich festgelegt werden, zu treffen.

Der Gesetzgeber hat für Mandanten mit geringerem Einkommen die Möglichkeit vorgesehen, Beratungshilfe im außergerichtlichen Bereich und im gerichtlichen Verfahren Prozess- und Verfahrenskostenhilfe zu erhalten. Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilfe bzw. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ist entsprechende wirtschaftliche Bedürftigkeit des Antragstellers sowie hinreichende Erfolgsaussichten der beabsichtigten Beratung bzw. Rechtsverfolgung.


Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sind Sie trotzdem selbst Schuldner der Rechtsanwaltsvergütung. Die Rechtsschutzversicherung stellt Sie jedoch von der Gebührenforderung des Rechtsanwalts frei, wenn die Angelegenheit vom Versicherungsschutz umfasst ist. Grundsätzlich stellt der Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung eine eigene Angelegenheit dar, die gesondert zu vergüten ist.


Die Deckungsanfrage übernehmen wir jedoch kostenlos für Sie als Service. In Erbrechtsangelegenheiten greifen normale Rechtsschutzversicherungen oftmals nur für eine erste Beratung ein, die nicht mit einer weiteren Tätigkeit zusammenhängen darf.

Kontaktinformationen

Anwaltskanzlei Anke Riebau

 Hoher Weg 16, 38640 Goslar

 05321 382290

 anke-riebau@t-online.de


Öffnungszeiten Kanzlei:


9- 12.30 Uhr


Montag

Dienstag

Donnerstag 


Besprechung nach Vereinbarung

Schreiben Sie mir

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